Schadstoffausstoß in der Landwirtschaft reduzieren

Um den Ausstoß von schädlichen Stoffen in die Luft zu reduzieren, ist auch die Landwirtschaft gefragt. Ein nationales Luftreinhalteprogramm trägt durch entsprechende Richtlinien dazu bei, negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden in der Europäischen Union durch die gemeinsame Strategie zur Luftreinhaltung erhebliche Fortschritte bei der Eindämmung anthropogener Emissionen in die Luft und bei der Steigerung der Luftqualität erzielt. Nach wie vor gibt es jedoch bedeutende negative Auswirkungen auf und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Reduktion nationaler Luftschadstoffemissionen im Sektor Landwirtschaft
Der Agrarsektor ist betreffend der Vermeidung von Ammoniakemissionen besonders gefordert. Ammoniak (NH3) gilt als Feinstaub-Vorläufersubstanz und hat zu 94 Prozent (von insgesamt 77,11 Kilotonnen im Jahr 2023) seine Ursache in der landwirtschaftlichen Produktion (Austria's Informative Inventory Report (IIR) 2025, REP-0699. Umweltbundesamt, 2025).
Die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft betrugen 1990 rund 86,47 kt und sanken seither um 20%. Dieser Rückgang kann hauptsächlich erklärt werden durch die sinkende Tierzahl, effizientere Fütterung, vermehrte Anwendung von bodennaher Gülleausbringung, geringere Mineraldüngerausbringung.
Die Landwirtschaft hat im Jahr 2023 69,51 kt Ammoniak verursacht.
Von 2022 auf 2023 sind die Ammoniakemissionen um 2,5% gesunken.
Um negativen Entwicklungen im Bereich der Luftverschmutzung entgegenzutreten, haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 14. Dezember 2016 eine novellierte Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (EU) 2016/2284 − die sogenannte „NEC-Richtlinie“ − erlassen. Im Anhang II der NEC-Richtlinie wurden nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen festgelegt. Um diese schadstoffspezifischen Ziele, die ab 2020 beziehungsweise ab 2030 gelten, zu erreichen, hat Österreich zuletzt 2023 ein Nationales Luftreinhalteprogramm erstellt, indem die geplanten Reduktionsmaßnahmen sowie voraussichtliche Reduktionswirkungen bis 2030 enthalten sind.
Neben der Erstellung des Nationalen Luftreinhalteprogrammes sowie diversen fakultativen Maßnahmen sind zwei obligatorische Maßnahmen zur Begrenzung der Ammoniakemissionen im Anhang III, Teil 2 der NEC-Richtlinie für den Sektor Landwirtschaft enthalten:
- Verbot des Einsatzes von Düngemitteln aus Ammoniumcarbonat (Umsetzung erfolgt national mit dem Emissionsschutzgesetz-Luft, EG-L 2018).
- Erstellung eines nationalen Ratgebers für die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft zur Begrenzung von Ammoniakemissionen unter Berücksichtigung des einschlägigen UNECE-Verfahrenskodex für gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft aus 2014.
Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaftskammern, der Ämter der Landesregierungen, der Verbände im Tierbereich, des Österreichischen Kuratoriums für Landtechnik und Landentwicklung sowie der Expertinnen und Experten aus Forschung und Entwicklung des Landwirtschaftlichen Forschungszentrums Raumberg-Gumpenstein und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit hat das zuständige Ministerium (vormals BMNT, nun BMLUK) in einem mehrmonatigen Beteiligungs- und Abstimmungsprozess einen nationalen Ratgeber für die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft zur Begrenzung von Ammoniakemissionen erarbeitet, welcher an dieser Stelle unter „Downloads“ veröffentlicht wurde.
Der NEC-Ratgeber steht damit der landwirtschaftlichen Beratung und den Landwirtinnen und Landwirten selbst als Information zu Verbesserung der Umweltwirkung zur Verfügung.
Um die Reduktion von Ammoniakemissionen weiter zu forcieren, wurden das entsprechende Förderangebot im Rahmen des GAP-Strategieplans ausgeweitet und attraktiver gestaltet. Über die Investitionsförderung für landwirtschaftliche Investitionen werden bodennahe Gülleausbringtechniken, Gülleseparatoren und die nachträgliche Güllelagerabdeckung gefördert. Darüber hinaus wurden bei den Standards für die Tierhaltung sowie für die besonders tierfreundliche Haltung Maßnahmen zur Ammoniakemissionsreduktion integriert.
Im ÖPUL-Programm finden sich mehrere Maßnahmen mit ammoniakemissionsreduzierendem Effekt: allen voran die Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation, aber auch die Weidehaltung und die Tierwohl-Stallhaltung. Da neben freiwilligen Maßnahmen auch verpflichtende Maßnahmen zur Erreichung der NEC-Ziele notwendig sind, hat das BMK im Einvernehmen mit dem vormaligen BML (nun BMLUK) die „Ammoniakreduktions-Verordnung“ erlassen. Sie ist mit 1.1.2023 in Kraft getreten und regelt die rasche Einarbeitung, Harnstoffanwendung, Abdeckung von flüssigen Wirtschaftsdüngerlagern sowie Aufzeichnungsverpflichtungen. Weiters wurden bisher zwei Novellen zur Verordnung erlassen (zuletzt BGBl. Teil II Nr. 172/2024).